tung verdient gemacht, insbesondere auch um die Organisation ihrer Verschiebung auf den heutigen Tag, nachdem der ursprüngliche Termin den Streiks bei der Bahn und auf den Flughäfen zum Opfer gefallen war. Ein großer Dank Ihnen allen und den weiteren daran beteiligten Mitarbeiterinnen der BRAK. Zu den besonderen Herausforderungen der Vorbereitung hat sicherlich die Rekrutierung der Referenten und der Referentin gehört. Diese haben in ihren Referaten soeben die besondere Bedeutung und das Wechselspiel, ja das „Aufeinander-Angewiesen-Sein“ von Anwaltschaft und Rechtsstaat facettenreich illustriert: Prof. Dr. Christofer Lenz als mein Nachfolger im Amt des Vorsitzenden des Verfassungsrechtsausschusses ist dabei von der Sachverständigentätigkeit unseres Ausschusses in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgegangen; Prof. Dr. Christian Wolf, mit dem mich eine langjährige, in der Sache zuweilen durchaus streitige Fernbeziehung verbindet, hat mit seinen Ausführungen zur Anwaltschaft als Verteidigerin des Rechtsstaats den akademisch-theoretischen Überbau geliefert; Prof. Dr. Christoph Knauer hat in meiner Nachfolge als Vorsitzender des Beirats der BRAK-Mitteilungen auch diese gewissermaßen in die rechtsstaatliche Pflicht genommen; und Dr. Astrid Frense, meine langjährige Ex-Kollegin in ihrer Funktion als Präsidentin des Anwaltsgerichtshofs Berlin, hat den Schlusspunkt mit der Unterstreichung der Garantiefunktion der Anwaltsgerichtsbarkeit für den Rechtsstaat gesetzt. Haben Sie alle ganz herzlichen Dank für Ihre besondere Mühe und speziell für Ihre Bereitschaft, mich auf diese Weise im Rahmen dieses Symposion aus meinen Ämtern bei der Bundesrechtsanwaltskammer zu verabschieden. Bevor ich jetzt den drei Ex-Vorsitzenden der Ausschüsse persönlicher Dank Verfassungsrecht und Menschenrechte sowie des Beirats der BRAK-Mitteilungen das Wort im Rahmen dieser Veranstaltung erteile, möchte ich noch einen sehr persönlichen Dank zum Ausdruck bringen: Er gilt meiner Frau Renate, die heute hier ebenfalls anwesend ist, und die ich bereits im Jahr 1970 als Erstsemester in der Vorlesung „Einführung in die Rechtswissenschaft“ kennen und lieben gelernt hatte. Wir haben das Jurastudium in Freiburg und Genf Hand in Hand absolviert, nach dem gemeinsamen Referendariat und der Familiengründung war sie dann später während meiner Assistentenzeit an der dortigen Universität ihrerseits Landrichterin in Freiburg und schließlich, nach Aufnahme meiner anwaltlichen Tätigkeit in Karlsruhe, jahrzehntelang Zivil- und vor allem Familienrichterin beim AG Durlach. Sie war und ist mit ihrem Judiz, ihrem Temperament und ihrem Engagement auch und gerade für „meine Sachen“ bis zum heutigen Tage meine von mir gerne so bezeichnete „juristische Muse“, die mit ihrem Ratschluss ganz wesentlich zu meinem beruflichen Erfolg beigetragen hat. Das gilt auch und gerade im Hinblick auf die zahlreichen mir angetragenen und von mir – nicht nur im Rahmen der verfassten Anwaltschaft – übernommenen Ehrenämter, für deren Wahrnehmung man neben der anwaltlichen Berufstätigkeit, um mit meiner Tochter Elena zu sprechen, eigentlich zwei Leben benötigt hätte. A` propos: Einschließen in diesen sehr persönlichen Dank möchte ich ausdrücklich auch meine drei Töchter, eine Medizinerin und zwei Juristinnen, die anders, als dies zuweilen von Söhnen berichtet wird, nie Vatermörder-Gelüste gezeigt haben, sondern, im Gegenteil, meinen beruflichen und speziell auch ehrenamtlichen Werdegang mit so viel Anerkennung und Anteilnahme sowie motivierend begleitet haben. Nun aber zu den Ex-Vorsitzenden, die im letzten TagesWiealles angefangen hat ordnungspunkt des Programms unseres Symposions ausdrücklich als solche zur Danksagung verpflichtet worden sind. Schon allein angesichts des zeitlichen Umfangs der entsprechenden Vorsitzendentätigkeiten will und muss ich mich jeweils darauf beschränken, Ihnen zu berichten, wie alles angefangen hat und wer mir dabei und im weiteren Verlauf die wichtigsten Weggefährten waren, bei denen ich mich dafür bedanken möchte. Dem Verfassungsrechtsausschuss der BRAK gehörte ich seit seiner Gründung durch Prof. Dr. Rüdiger Zuck im Jahr 1983 an. Meiner Berufung in diesen Ausschuss lag witzigerweise eine von mir in der „Tagesschau“ wörtlich wiedergegebene Äußerung anlässlich der mündlichen Verhandlung des BVerfG über die vom damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens angeordnete Auflösung des Deutschen Bundestags zugrunde, die ihren Grund in dem konstruktiven Misstrauensvotum der Fraktionen von CDU/CSU und der FDP hatte. Als Rudolf Gerhard, der seinerzeitige ARD-Rechtskorrespondent aus Karlsruhe, mich als Zuhörer und damit als „quivis ex populo“ nach meiner Einschätzung hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens befragte, äußerte ich mich sinngemäß dahingehend, dass ich die Handhabung des einschlägigen Art. 68 GG „als Verfassungsrechtler“ für verfassungswidrig hielte, als „Anwalt“ jedoch dazu tendierte anzunehmen, dass das BVerfG nicht intervenieren würde. Mit letzterem behielt ich recht; gleichzeitig brachte mir Ausschuss Verfassungsrecht diese bundesweit ausgestrahlte Äußerung wegen der standeswidrigen Berufung auf eine Spezialisierung nicht nur eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ein – sondern eben auch die Berufung in den Verfassungsrechtsausschuss, wie mir Prof. Dr. Rüdiger Zuck später erklärte. Aus dem Mini-Ausschuss, dem zunächst neben Rüdiger Zuck und mir vorübergehend sogar noch Dr. Michael Kleine-Cosack und kurze Zeit später Prof. Dr. Michael Uechtritz angehörten, ist im Laufe der Jahre und Jahrzehnte ein respektables Gremium KIRCHBERG, DANKSAGUNG BRAK-MITTEILUNGEN 4/2024 DANKSAGUNG 206
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