BRAK-Mitteilungen 4/2024

mit zehn Mitgliedern einschließlich des langjährig dafür zuständigen Geschäftsführers der BRAK, Frank Johnigk, den ich zu meiner Freude auch heute hier begrüßen kann, geworden. Dr. Christian Bracher, den ich in meiner Funktion als Nachfolger von Rüdiger Zuck im Amt des Vorsitzenden 1990 für den Ausschuss gewinnen konnte, hat die Arbeit im Ausschuss kürzlich mir gegenüber in seiner nüchtern-zurückhaltenden Art als „interessante Ergänzung der anwaltlichen Tätigkeit durch gemeinsame fachliche Arbeit mit Kollegen“ umschrieben. In der Tat: Wir haben die im Vordergrund unserer Arbeit stehenden, vom BVerfG erbetenen Sachverständigen-Stellungnahmen auf hohem Niveau wissenschaftlich-diskursiv, aber auch anwaltlich-pragmatisch miteinander erörtert, ohne die Einseitigkeit oder Frontstellung, die dem anwaltlichen Tätigwerden sonst durchaus eigen ist, wenn auch mit Leidenschaft und zuweilen durchaus streitig. Ich gebe gerne zu, dass ich speziell dieses Forum des verfassungsrechtlichen Austauschs künftig vermissen werde, bedanke mich deshalb dafür von Herzen bei sämtlichen Mitgliedern dieses Ausschusses, ohne sie jetzt alle namentlich erwähnen zu können. Eine Ausnahme möchte ich nur hinsichtlich meiner zu Freunde gewordenen Kollegen Dr. h.c. Gerd Strate, Prof. Dr. Michael Uechtritz und Prof. Dr. Wolfgang Kuhla machen, wobei die beiden Letzteren ihre langjährige Tätigkeit in diesem Ausschuss gemeinsam mit mir beendet haben, sowie im Blick auf unsere ehemaligen Ausschussmitglieder Prof. Dr. Michael Quaas, den gestrengen Präzeptor des Berufsrechts, und den so früh verstorbenen Prof. Dr. Bernhard Stüer, dessen Protokolle der Ausschusssitzungen häufig schon vorlagen, bevor diese zu Ende waren. Es war im Jahr 2000, im Souterrain des damaligen SitBeirat der BRAKMitteilungen zes der Bundesrechtsanwaltskammer in Bonn, als im dortigen Besprechungsraum der vom Präsidium bereits 1999 ins Leben gerufene Beirat der BRAK-Mitteilungen zu einer wichtigen, konstituierenden Sitzung zusammentrat. Mitglieder waren neben mir unter anderem der deutsch-französische Kollege HeinzWeil sowie die vorübergehend bei der BRAK als Geschäftsführerin tätige, vormalige Pressesprecherin des BVerfGUta Fölster, die spätere Präsidentin des OLG Schleswig und inzwischen Schlichterin der Schlichtungsstelle der BRAK. Präsident Dr. Eberhard Haas erhob mich durch Proklamation, die nicht auf Widerspruch der Anwesenden stieß, zum Vorsitzenden dieses Gremiums – und dabei ist es bis zum Ende vergangenen Jahres geblieben. Wir haben uns im Beirat der BRAK-Mitteilungen als Berater des Präsidiums mit Engagement um die formale und inhaltliche Verbesserung der Performance dieses Mitteilungsblatts gekümmert, regelmäßig in Sitzungen, die beim Otto-Schmidt-Verlag in Köln stattfanden, auf ebenso großzügige wie gut organisierte Einladung der Geschäftsführer Dr. Winters und, seit 2010, vor allem auch von Prof. Dr. Felix Hey, den ich heute zu meiner Freude ebenfalls begrüßen konnte. Es war ein großes Glück, dass im Laufe der Jahre auch Prof. Dr. Matthias Kilian als Mitglied des Beirats gewonnen werden konnte, der seine überragende berufsrechtliche Expertise in dieses Gremium einbrachte; beide haben wir mit leisem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die analoge Erscheinungsform der BRAK-Mitteilungen im laufenden Jahr 2020 aufgrund Präsidiumsbeschlusses durch die per beA versandte Online-Ausgabe ersetzt wurde. Dem inzwischen personell deutlich vergrößerten Beirat, seitens der BRAK durch die Geschäftsführerin und Schriftleiterin Dr. Tanja Nitschke betreut, wünsche ich für seine weitere Tätigkeit viel Erfolg und noch mehr Durchschlagskraft. Es war meiner Erinnerung nach im Frühjahr 2012, als Ausschuss Menschenrechte man vom Flughafen Tegel noch sowohl nach Stuttgart als auch nach Karlsruhe fliegen konnte und ich dort in der Abflugzone den damaligen BRAK-Präsidenten Ekkehard Schäfer traf. Dieser sprach mich auf die von mir geleistete „Geburtshilfe“ für einen vom Präsidium ins Auge gefassten Ausschuss „Menschenrechte“ sowie konkret darauf an, ob ich nicht auch den Vorsitz dieses Ausschusses übernehmen wollte. Ich verhielt mich zu diesem Ansinnen eher ablehnend, und zwar unter ausdrücklicher Berufung auf die mir als Vorsitzendem des Verfassungsrechtsausschusses und des Beirats der BRAK-Mitteilungen bereits obliegenden Aufgaben, aber offensichtlich nicht ablehnend genug. Denn kurze Zeit später wurde ich vom BRAK-Präsidium auch zum Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses bestellt, ein Procedere, dass ich so zu meiner Verblüffung schon wiederholt bei der Besetzung von ehrenamtlichen Leitungspositionen, auch außerhalb der BRAK, erlebt hatte. Jedenfalls habe ich mich auch dieser Aufbau- und Leitungsfunktion nicht verschlossen und, wie mir scheint, diesem Ausschuss zur Erleichterung der zunächst eher skeptischen Mitglieder des BRAK-Präsidiums ein Profil gegeben, das sich sehen ließ und sehen lässt. Im Vordergrund der Arbeit stand zuletzt die Erarbeitung einer längst fälligen Konvention des Europarats für die Anwaltschaft, um das sich vor allem unser MitgliedDr. Margarete Mühl-Jäckel verdient gemacht hat, weshalb alles darauf hinauslief, sie in meiner Nachfolge zur Vorsitzenden dieses Ausschusses zu machen. Die vielfältigen Themenstellungen, Stellungnahmen, Begegnungen, Initiativen und etwa die Besuche beim EGMR in Straßburg hat von Anfang an seitens der BRAK in ihrer so zugewandten und direkten Art Frau Geschäftsführerin Kristina Trierweiler betreut und organisiert; bei ihr und den Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses, mit denen bei den Sitzungen und darüber hinaus immer ein sehr gutes Einvernehmen herrschte, bedanke DANKSAGUNG BRAK-MITTEILUNGEN 4/2024 207

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0