ANWALTSCHAFT Zahlen zur Anwaltschaft Die aktuelle Mitgliederstatistik der BRAK11 11 Abrufbar unter https://www.brak.de/statistiken; dazu Nachr. aus Berlin 11/2024 v. 29.5.2024. zeigt – trotz erneuten Rückgangs bei den Einzelzulassungen – insgesamt einen Zuwachs bei den Mitgliedern der 28 Rechtsanwaltskammern. Zum Stichtag 1.1.2024 hatten diese insgesamt 172.514 Mitglieder und damit 1,85 % mehr als im Vorjahr. Teils deutliche Zuwächse gab es bei Syndikusanwältinnen und -anwälten, bei den Berufsausübungsgesellschaften und deren nicht-anwaltlichen Mitgliedern sowie in den Fachanwaltschaften. Der Frauenanteil in der Anwaltschaft stieg erneut und liegt nun bei gut 37%. Witte12 12 Witte, BRAK-Mitt. 2024, 122. stellt die Ergebnisse ausführlich dar. Anfang Juli startete die Befragungsphase der STAR-Untersuchung 2024.13 13 Umfrage unter https://t1p.de/star2024; dazu Nachr. aus Berlin 14/2024 v. 10.7. 2024. Das von der BRAK in Auftrag gegebene und vom Institut für freie Berufe der Universität Erlangen-Nürnberg seit 1993 in regelmäßigen Abständen durchgeführte Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ergründet die berufliche und wirtschaftliche Lage der deutschen Anwaltschaft. In diesem Jahr steht die allgemeine berufliche Situation im Fokus, insb. Fachkräfte(-mangel), Erfolgshonorar und Datenschutz. Berufsverbände Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB), dem die BRAK angehört, hat Mitte Mai sein Präsidium und seinen Vorstand neu gewählt. Als Vizepräsident des BFB bestätigt wurde BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers. Erneut in den Vorstand des BFB gewählt wurde BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann.14 14 Nachr. aus Berlin 12/2024 v. 12.6.2024. Neun Spitzenverbände der mittelständischen Wirtschaft haben in einem gemeinsamen Appell auf die Bedeutung der Europäischen Union für die Zukunft der mittelständischen Wirtschaft hingewiesen und zur Teilnahme an der in Deutschland am 9.6.2024 durchgeführten Europawahl aufgerufen. Über den BFB gehört auch die BRAK zu den Unterstützern des Wahlaufrufs.15 15 Nachr. aus Berlin 11/2024 v. 29.5.2024. Anwaltschaft im Nationalsozialismus Mit einer in Deutschland und international gezeigten Wanderausstellung erinnert die Bundesrechtsanwaltskammer an die Schicksale jüdischer Anwältinnen und Anwälte, die durch die Nationalsozialisten entrechtet, verfolgt und ermordet wurden. Die Website zur Ausstellung hat die BRAK soeben neu gestaltet.16 16 Nachr. aus Berlin 10/2024 v. 15.5.2024. ANWALTSGEBÜHREN Anpassung des RVG Mitte Juni hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf für eine von der Anwaltschaft lang erwartete Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vorgelegt.17 17 Zu den Einzelheiten s. Nachr. aus Berlin 13/2024 v. 26.6.2024. Wertgebühren sollen danach um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. In einer gemeinsamen Erklärung18 18 BRAK-Stn.-Nr. 46/2024; dazu Nachr. aus Berlin 14/2024 v. 10.7.2024. haben BRAK und Deutscher Anwaltverein die geplante Erhöhung als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, auch wenn sie hinter den Erwartungen der Anwaltschaft zurückbleibt. Die BRAK wird auch das weitere Gesetzgebungsverfahren zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 kritisch begleiten. Honorarabrechnungen Nachdem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs19 19 EuGH, BRAK-Mitt. 2023, 173 m. Anm. Kunze. für Unsicherheit sorgte, wie Anwältinnen und Anwälte wirksam Stundenhonorar mit ihren Mandanten vereinbaren können, haben die Gebührenreferentinnen und -referenten der Rechtsanwaltskammern Hinweise erarbeitet. Darin erläutern sie, wie Anwältinnen und Anwälte die Transparenzanforderungen des EuGH bei Stundenhonorarvereinbarungen einhalten können.20 20 Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.2024; ausf. dazu Albach/Witte, BRAK-Magazin 4/2024, 12 (in diesem Heft). BERUFSRECHT Fremdbesitzverbot In dem beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren, das sich um die Vereinbarkeit der Regelungen in § 59a BRAO a.F. zum Fremdbesitzverbot dreht,21 21 Zum Hintergrund ausf. Dahns/Flegler/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 204. hat der Generalanwalt Campos Sa´nchez-Bordona Anfang Juli seine Schlussanträge veröffentlicht.22 22 S. dazu auchGamisch/Wietoska/Boog/Pratscher, BRAK-Mitt. 2024, 219 (in diesem Heft) sowie Nachr. aus Berlin 14/2024 v. 10.7.2024. Mit der Unionsrechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots und den Schlussanträgen befasst sich ausführlich Zelger.23 23 Zelger, BRAK-Mitt. 2024, 131. Die BRAK wird das weitere Verfahren von dem EuGH beobachten. Mit Blick auf eine mögliche Lockerung der aktuell geltenden Regelungen zum Fremdbesitzverbot hatte das BMJ mit technischer Unterstützung der BRAK im Herbst eine Umfrage in der Rechts- und Patentanwaltschaft durchgeführt. Die Ergebnisse – ausführlich dargestellt und analysiert von Nitschke/Wietoska24 24 Nitschke/Wietoska, BRAK-Mitt. 2024, 2. – hat das BMJ Mitte Juni veröffentlicht.25 25 S. Nachr. aus Berlin 12/2024 v. 12.6.2024. Berufsausübungsgesellschaften Der Regierungsentwurf für das geplante Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe enthält auch eine Reihe weiterer Änderungen im Berufsrecht. Dazu AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2024 215
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