sches Material auf Messengerdiensten vorgehen zu können, lehnt die BRAK in einem Schreiben von BRAKVizepräsident Haug an die Bundesinnenminsterin und den Bundesjustizminister45 45 S. im Detail Nachr. aus Berlin13/2024 v. 26.6.2024. vehement ab. Denn das Mandatsgeheimnis würde auch durch die nun vorgeschlagene Lösung mittels sog. Uploadfilter weitgehend außer Kraft gesetzt. WEITERE RECHTSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN Neben diesen Schwerpunktthemen hat die BRAK sich noch in eine Reihe weiterer Gesetzesvorhaben mit Stellungnahmen eingebracht. Rechtsschutz im Auslieferungsrecht Dringenden Reformbedarf sieht die BRAK in Bezug auf effektive Rechtsschutzmöglichkeiten im Auslieferungsverfahren. In einem Positionspapier46 46 BRAK-Stn.-Nr. 50/2024; dazu Nachr. aus Berlin 15/2024 v. 24.7.2024. legt sie dar, welche Änderungen am Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) aus ihrer Sicht nötig sind. Vertreterinnen und Vertreter der BRAK haben in diesem Kontext seit dem Frühjahr 2021 in einer BundLänder-Arbeitsgruppe zur Reform des Rechtshilferechts mitgewirkt. Auf Basis von deren Arbeit hat das BMJ für den Sommer 2024 einen Gesetzentwurf angekündigt, der allerdings bis zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nicht vorlag. Die Forderungen nach einer Reform des IRG wurde jüngst befeuert durch den Fall der trotz einer anstehenden Eilentscheidung des BVerfG vollzogenen Auslieferung einer deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Fall hat die BRAK als inakzeptabel kritisiert und sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Berlin als auch die Berliner Justizsenatorin in einem offenen Brief um Stellungnahme gebeten.47 47 Presseerkl. Nr. 5/2024; offener Brief der BRAK; Nachr. aus Berlin 14/2024 v. 10.7. 2024. Familienrecht Im Bereich des Familienrechts hat die BRAK sich zu den geplanten Änderungen zur Eindämmung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung kritisch geäußert und ergänzende Regelungen angeregt.48 48 BRAK-Stn.-Nr. 36/2024; dazu Nachr. aus Berlin 12/2024 v. 12.6.2024. Zu einem Referentenentwurf des BMJ mit dem Ziel, minderjährige Frauen vor Eheschließungen im Ausland zu schützen, hat die BRAK sich ebenfalls Kritik geäußert. In ihrer Stellungnahme49 49 BRAK-Stn.-Nr. 38/2024; dazu Nachr. aus Berlin 13/2024 v. 26.4.2024. legt sie dar, weshalb der Entwurf unzureichend ist; sie zeigt Wertungswidersprüche und Lücken auf. Weitere Themen Weitere Stellungnahmen der BRAK betrafen u.a. das Gesetzesvorhaben zu elektronischen Mitteilungen durch Intermediäre im Aktienrecht,50 50 BRAK-Stn.-Nr. 41/2024; dazu Nachr. aus Berlin 14/2024 v. 10.7.2024. die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht,51 51 BRAK-Stn.-Nr. 27/2024; dazu Nachr. aus Berlin 9/2024 v. 2.5.20204. Änderungen im Umwelt-Rechtsbehelfegesetz,52 52 BRAK-Stn.-Nr. 33/2024; dazu Nachr. aus Berlin 12/2024 v. 12.6.2024. Einsichtsrechte in Patientenakten53 53 BRAK-Stn.-Nr. 44/2024; dazu Nachr. aus Berlin 14/2024 v. 10.7.2024. und das vierte Bürokratieentlastungsgesetz,54 54 BRAK-Stn.-Nr. 31/2024; dazu Nachr. aus Berlin 11/2024 v. 29.5.2024. mit dem unnötige Schriftformerfordernisse abgebaut werden sollen. GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE UND INTERNATIONALE GERICHTE Im Berichtszeitraum hat die BRAK auf Anfrage des BVerfG zu einem dort anhängigen Verfahren Stellung genommen, das die Durchsuchung von Kanzleiräumen im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung betrifft. In ihrer Stellungnahme55 55 BRAK-Stn.-Nr. 42/2024; dazu Nachr. aus Berlin 13/2024 v. 26.6.2024. hält die BRAK die Verfassungsbeschwerde des betroffenen Rechtsanwalts für begründet und formuliert Mindestanforderungen an die Durchsuchung von Kanzleiräumen, um den Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant, aber auch den Schutz nicht beschuldigter Dritter zu gewährleisten. Ferner hat die BRAK als Drittbeteiligte in einem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängigen Verfahren56 56 EGMR, Antrag Nr. 44567/22. Stellung genommen, das sich um Rechte des Angeklagten im Berufungsverfahren dreht. Ihrer Ansicht nach wurde der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise des Gerichts in seinem in Art. 6 I und III c) EMRK verbürgten Verteidigungsrecht verletzt. SOLDAN MOOT Der Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, organisiert vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover, geht in seine zwölfte Runde. In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein Gerichtsverfahren simuliert, das sich um zivil- und berufsrechtliche Probleme dreht. Als Mitinitiatorin des Soldan Moot hat die BRAK an Anwältinnen und Anwälte appelliert, den Wettbewerb durch die Korrektur von Schriftsätzen oder als Richterin oder Richter bzw. Jurorin oder Juror in den mündlichen Verhandlungen zu unterstützen.57 57 Vgl. Nachr. aus Berlin 14/2024 v. 10.7.2024; Näheres zum Wettbewerb unter www.soldanmoot.de. BRAK-SCHRIFTENREIHE Die seit 1980 von der BRAK in Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H.Beck herausgegebene Schriftenreihe fördert wissenschaftliche Arbeiten zum Anwaltsrecht. Mitte Juli ist Band 23 erschienen: Unter dem Titel „Die Digitalisierung der Rechtsanwaltskammer – ausgewählte Probleme aus der Praxis“ erörtert Dr. Matthias Hoes Rahmenbedingungen und Anwendungsfälle der Digitalisierung in Rechtsanwaltskammern von KI-Einsatz über elektronische Bescheide bis zu virtuellen KamAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 218
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