BRAK-Mitteilungen 4/2024

tien und Slowenien teil. Für die BRAK waren Vizepräsident Andr´e Haug und Geschäftsführerin Dr. Veronika Denninger vertreten. Themen des Treffens waren der Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis und der europäische AI Act. Martin Meisner, Vizepräsident der Tschechischen Rechtsanwaltskammer, äußerte sich kritisch zum Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis und stellte die kürzlich verabschiedeten Regelungen der tschechischen Rechtsanwaltskammer zum Einsatz von KI in Anwaltskanzleien vor. Die aus den USA angereiste Vorsitzende des Foreign Affairs Committee der California Bar, Margaret Francisco, stellte anschließend die Richtlinien ihrer Kammer zu diesem Thema vor. Diese Guidelines sehen u.a. vor, dass Anwältinnen und Anwälte für den Einsatz von KI die Erlaubnis ihrer Mandanten einholen müssen oder dass sie die durch den Einsatz von KI eingesparte Arbeitszeit nicht in Rechnung stellen dürfen. Jean-Yves Garaud von der Pariser Anwaltskammer berichtete, dass die Kammer den Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis für wichtig hält und deshalb Schulungen für ihre Mitglieder anbietet. Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, dass auch kleine Kanzleien nicht von der Entwicklung der KI und Digitalisierung ausgeschlossen werden. Abschließend hielten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Kammern über die neuesten Entwicklungen im nationalen Berufsrecht auf dem Laufenden. KONFERENZ „MODERN BAR ASSOCIATION AND DIALOGUE WITH PUBLIC AUTHORITIES AND CIVIL SOCIETY” IN WARSCHAU Am 23. und 24.5.2024 fand in Warschau eine Konferenz zum Thema „Modern bar association and dialogue with public authorities and civil society“ statt, an der für die BRAK Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann und Geschäftsführerin Dr. Veronika Denninger teilnahmen. Veranstalter der Konferenz war die Kammer der Rechtsberater in Warschau. An der Konferenz nahmen Vertreter der Rechtsanwaltskammern aus Moldawien, Rumänien, Bulgarien, Spanien, Italien, den USA (California Bar Association und Los Angeles County Bar Association) und der Türkei teil. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt wurde durch ihren Präsidenten Dr. Michael Griem vertreten. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten der Warschauer Rechtsberaterkammer hielt die stellvertretende Justizministerin Zusanna Rudzinska eine beeindruckende Eröffnungsrede, in der sie Anwältinnen und Anwälte sowie Anwaltsorganisationen dazu anregte, sich im Bereich der Menschenrechte stärker zu engagieren. Anschließend berichtete Theresa Leets, Vizepräsidentin der Los Angeles County Bar Association, über das Engagement ihrer Kammer für Gesetzesänderungen in Kalifornien und Flüchtlinge in Afrika. BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann sprach über den Dialog der BRAK mit Politik und den Ministerien, über die Beteiligung der BRAK an der Gesetzgebung in Berlin und Brüssel, über die internationale Arbeit der BRAK in Europa, Asien, Afrika und Nordamerika. Besonders hob sie die Öffentlichkeitsarbeit der BRAK hervor und berichtete u.a. über den Podcast und das Journalistenseminar. Die Vertreterin der Cluj Bar Association aus Rumänien, Anca Baciu, berichtete über die desolate Situation der rumänischen Justiz. Die Gerichte seien überlastet, es fehlten erfahrene Richterinnen und Richter, als Anwältin bzw. Anwalt könne man sich nicht auf die Justiz verlassen, Termine würden kurzfristig abgesagt etc. Mengu Gökce, Vertreter der Anwaltskammer von Ankara, berichtete über das Engagement seiner Kammer im Bereich Menschenrechte und über schockierende Fälle von Folter auf Polizeistationen, unzureichende Strafverfolgung bei häuslicher Gewalt gegen Frauen etc. in der Türkei. Die Ausführungen des Vertreters der Anwaltskammer von Rom, Valerio Salomone, über die ethischen Richtlinien für den Einsatz von KI in der anwaltlichen Praxis in Italien lösten eine lebhafte Diskussion unter den Teilnehmenden aus. Die Diskussion drehte sich um die Notwendigkeit solcher Regeln und um die Kompetenz der Kammern, solche Regeln zu verfassen. Auch einzelne Regelungen, die es in Italien und Kalifornien gibt, z.B. dass die Anwältin bzw. der Anwalt für den Einsatz von KI in ihrer/seiner Kanzlei die Zustimmung der Mandantin bzw. des Mandanten einholen muss, lösten starke Debatten aus. ARAB LAWYERS ASSOCIATION SUMMER SOCIAL Am 6.6.2024 nahm Riad Khalil Hassanain (BRAK) am Summer Social der Arab Lawyers Association (ALA) in London teil. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung arabischstämmiger Anwältinnen und Anwälte. So konnte eine Vernetzung ihrer Mitglieder stattfinden und eine Vernetzung über Großbritannien hinaus angeregt werden. Ziel ist zunächst, auch arabischstämmige Anwältinnen und Anwälte in Europa zu vernetzen und damit den Zugang zum Recht etwa für arabischsprachige Menschen in Europa zu verbessern. Allein in Deutschland leben nach aktuellen Statistiken etwa 1,5 Mio. Menschen arabischer Abstammung. BRAK UND IRZ: ERV UND ZUGANG ZUM RECHT FÜR VULNERABLE GRUPPEN Vom 10. bis 11.6.2024 fand eine Veranstaltung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der BRAK zum Zugang zum Recht und dem elektronischen Rechtsverkehr für vulnerable Gruppen statt. An dieser nahmen etwa 80 Teilnehmende aus der tunesischen Anwaltschaft teil. Ziel war es, den Zugang zum Recht sowie den elektronischen Rechtsverkehr gerade auch für vulnerable Gruppen zu verbessern. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2024 223

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