BRAK-Mitteilungen 5-6/2024

Duve/Eidenmüller/Hacke/Fries Mediation in der Wirtschaft Wege zum professionellen Konfliktmanagement Von RA Prof. Dr. Christian Duve M.P.A., Prof. Dr. Horst Eidenmüller LL.M., RA Dr. Andreas Hacke, Prof. Dr. Martin Fries LL.M.. 4. neu bearbeitete Auflage 2025, 400 Seiten, brosch., 59,80 Euro ISBN 978-3-504-06264-4. Wirtschaftskonflikte haben ihre ganz spezifischen Herausforderungen. Oft geht es um wertvolle und sensible Geschäftsbeziehungen. Der Klassiker vonDuve/Eidenmüller/Hacke/Fries vermittelt das notwendige Wissen und Handwerkszeug für ein gelungenes Konfliktmanagement. Der Fokus der Neuauflage liegt auf der Einbindung verschiedener digitaler Werkzeuge bis hin zur Anwendung künstlicher Intelligenz. Das Werk zeigt auf, wie Konflikte in und zwischen Unternehmen entstehen, wie eine Wirtschaftsmediation abläuft und erläutert unterschiedliche Instrumente, mit deren Hilfe sich Wirtschaftskonflikte für alle Beteiligten zufriedenstellend und effizient lösen lassen. Besonders hilfreich sind die vielfältigen Einblicke in echte Praxisfälle. Informationen, Leseprobe und Bestellung: otto-schmidt.de Neuauflage mit Hinweisen zur Nutzung digitaler Tools in der Wirtschaftsmediation KEINE TERMINSVERLEGUNG WEGEN EINES KURZURLAUBS „INS BLAUE“ ZPO§227 1. Die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung wegen eines in der Privatsphäre liegenden Vorhabens setzt die Darlegung und (gegebenenfalls) die Glaubhaftmachung von Umständen voraus, wonach das Vorhaben in seiner Planung bereits vor Zugang der Ladung so ausgestaltet war, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist. 2. Ein vor Zugang der Ladung gefasster Entschluss zu einem Kurzurlaub „ins Blaue“ ist kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten. BFH, Beschl. v. 22.4.2024 – III B 82/23 Volltext unter www.brak-mitteilungen.de HINWEISE DER REDAKTION: Der BGH (NJW-RR 2024, 606) hat sich jüngst zu den Anforderungen an die Darlegung eines erheblichen Grundes i.S.v. § 227 I 1 ZPO im Falle der Verhinderung des Anwalts wegen eines kollidierenden Verhandlungstermins geäußert. SONSTIGES BRAK-MITTEILUNGEN 5–6/2024 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG 352

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