AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene von Juli bis Oktober 2024. Wichtige Themen waren dabei u.a. die Bedrohung des Rechtsstaats durch antidemokratische Kräfte und die Rolle der Anwaltschaft hierbei und insbesondere auch die Bedrohung einer Dresdener Anwältin wegen ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Daneben hat die BRAK zu einer großen Zahl von Gesetzesvorhaben Stellung genommen. Ob diese mit Blick auf den Bruch der Regierungskoalition Anfang November und die anstehende Vertrauensfrage noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, bleibt abzuwarten. Dem Vernehmen nach soll in erster Linie die Absicherung des BVerfG noch vor einer Neuwahl auf den Weg gebracht werden, für darüber hinausgehende Vorhaben bestehen demnach eher geringe Aussichten; sie können jedoch in der folgenden Legislaturperiode wieder aufgegriffen werden. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Der Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sowie die weitere Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowohl auf rechtlicher wie auf technischer Ebene bildeten als Daueraufgabe weiterhin einen der Arbeitsschwerpunkte der BRAK. beA-System Auch im Berichtszeitraum wurde das beA-System gepflegt und weiterentwickelt, u.a. im Rahmen von Wartungsarbeiten an zwei Wochenende Mitte und Ende Oktober.1 1 S. beA-Newsletter 3/2024 v. 11.10.2024. Mit der im September ausgerollten beA-Version 3.28 wurden nicht nur turnusmäßige Fehlerbehebungen vorgenommen. Mit der Neugestaltung der Nachrichtenansicht wurde auch ein weiterer Schritt der Überarbeitung der Benutzeroberfläche der beA-Webanwendung umgesetzt. Mit diesen Überarbeitungen knüpft die BRAK an Anregungen und Wünsche aus der Anwaltschaft an, um die beA-Oberfläche insgesamt benutzerfreundlicher und moderner zu gestalten. Umgesetzt wurden Verbesserungen u.a. im Navigationsbereich und Benutzermenü und beim Hinzufügen von Anhängen; in der Nachrichtenansicht können nunmehr Visitenkarten angezeigt und Zeitstempel übersichtlicher dargestellt werden; die Handhabung elektronischer Empfangsbekenntnisse wurde vereinfacht. Zudem werden nunmehr weitere externe Signaturkarten unterstützt.2 2 S. im Detail beA-Sondernewsletter 5/2024 v. 6.9.2024. Das beA ermöglicht es, Nachrichten an Gerichte mit verschiedenen Sendungsprioritäten zu versehen, u.a. „eilt“ sowie „Bereitschaftsdienst“. Weil eine unzutreffende Nutzung dieser Sendungsprioritäten für die Amtsgerichte zu erheblichen Problemen und verzögerter Bearbeitung führen kann, hat die BRAK die Anwaltschaft gebeten, die Priorität „Bereitschaftsdienst“ ausschließlich für Nachrichten zu verwenden, die durch den Bereitschaftsdienst des jeweiligen Gerichts zu bearbeiten sind, und für eilbedürftige Nachrichten die Priorität „eilt“.3 3 Nachr. aus Berlin 20/2024 v. 2.10.2024. Wie die Sendungsprioritäten vergeben werden, hat die BRAK in diesem Kontext nochmals ausführlich erläutert.4 4 beA-Newsletter 3/2024 v. 11.10.2024. Elektronischer Rechtsverkehr Seit dem 1.8.2024 ist das BVerfGan den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen seitdem Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen. Die BRAK hatte diesen Schritt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens befürwortet.5 5 Vgl. Nachr. aus Berlin 16/2024 v. 17.8.2024. Im Rahmen des Erfahrungsaustauschs von BRAK und DAV mit Spitzenvertreterinnen und -vertretern des BVerfG am 21.10.20246 6 Nachr. aus Berlin 22/2024 v. 30.10.2024. wurde auch über erste Erfahrungen mit dem ERV am BVerfG aus Sicht des Gerichts und der Anwaltschaft gesprochen. Seit Mitte Oktober werden die Postfächer der Finanzämter im ERV anders bezeichnet. Statt wie bisher „ELSTER_FA...“ lautet die Bezeichnung nun schlicht „Finanzamt ...“. Über diese Änderung durch die Bund-LänderAG IT-Standards informierte die BRAK.7 7 beA-Newsletter 3/2024 v. 10.11.2024. Gegenläufig zu dieser Vereinfachung für die Nutzerinnen und Nutzer des beA ist eine Änderung in der Abgabenordnung (AO), wonach die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung künftig nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC laufen soll; die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, werden ausgeschlossen. Dies sah der im Frühsommer vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 – offenbar auf Betreiben der Finanzverwaltungen der Länder – vor. Als Begründung wurde angeführt, das besondere elektronische BeAUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5–6/2024 283
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