sich intensiv mit der Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten in Deutschland befassen. Zahlen und Statistiken Mit dem Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 im Auftrag der BRAK durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in regelmäßigen Abständen die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft erforscht. Die Befragungsphase für STAR 2024 lief im August und September. Im Fokus standen die Themen nicht-anwaltliches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten, Erfolgshonorar, Datenschutz sowie Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz. Die Umfrage wird derzeit ausgewertet. Der langjährige Trend, dass sich mehr Anwältinnen und Anwälte aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland in Deutschland zur Berufsausübung niederlassen, hält weiterhin an. Das zeigen im Oktober veröffentliche Statistiken der BRAK.17 17 S. dazu Nachr. aus Berlin 20/2024 v. 2.10.2024 mit Hinw. auf die Statistiken. Zum Stichtag 1.1.2024 waren bundesweit insgesamt 1.288 ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte niedergelassen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (1.222) einen Zuwachs um 5,4 %. Darunter waren insgesamt 705 europäische (Vorjahr: 687) nach § 2 EuRAG sowie 583 ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 535) nach § 206 BRAO in Deutschland niedergelassen. Warnungen vor Fake-Kanzleien Gleich mehrfach18 18 Nachr. aus Berlin 16/2024 v. 7.8.2024; Nachr. aus Berlin 21/2024 v. 16.10.2024; Nachr. aus Berlin 22/2024 v. 30.10.2024; Nachr. aus Berlin 24/2024 v. 28.11. 2024. hatte die BRAK im Berichtszeitraum Anlass, vor Betrugsmaschen vermeintlicher Kanzleien zu warnen. In allen Fällen wurde mit täuschend echten vorgeblichen Kanzleiwebseiten gearbeitet, teils unter Missbrauch der Identitäten tatsächlich existierender Anwältinnen und Anwälte. Meist wurde dabei vorgebliche Insolvenzware zum Verkauf angeboten, in einem Fall wurden datenschutzrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Die BRAK rät Betroffenen, die Kontaktdaten der vorgeblichen Anwältinnen und Anwälte sorgfältig mit den im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu vergleichen und im Zweifel über dort angegebene Telefonnummern oder das beA zu kommunizieren. RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Veranstaltung „Karriere mit Zukunft“ Unter dem Titel „Karriere mit Zukunft – Wie Kanzleien die Ausbildung zur Erfolgsgeschichte machen!“ griff eine gemeinsame Veranstaltung von BRAK und Rechtsanwaltskammer Berlin die aktuelle Situation im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten auf. Angesichts des dramatischen Rückgangs an Auszubildenden, hoher Abbruchquoten und immer häufigerer Wechsel in andere Berufe wurden dabei die Situation analysiert und Lösungsansätze diskutiert. Vortragende gaben dabei Impulse aus der Sicht der empirischen Anwaltsforschung, einer Auszubildenden, einer Ausbilderin und eines anwaltlichen Supervisors.19 19 Vgl. Nachr. aus Berlin 23/2024 v. 14.11.2024. An der hybrid durchgeführten Veranstaltung nahmen rund 150 Interessierte aus Anwaltschaft, Kammern und dem Kreis der Fachangestellten und Auszubildenden teil. Berufsvalidierung für Quereinsteiger Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ermöglicht ab dem 1.1.2025 Quereinsteigern – d.h. Berufstätigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die über 25 Jahre alt sind und mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben –, ihre beruflichen Fähigkeiten festzustellen und zu bescheinigen. Das Gesetz wurde Ende Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.20 20 BGBl. 2024 I Nr. 246 v. 23.7.2024. Die genauen Voraussetzungen und das Verfahren der Validierung sind in einer Verordnung geregelt. Zu deren Entwurf hat die BRAK kritisch Stellung genommen.21 21 BRAK-Stn.-Nr. 71/2024; dazu Nachr. aus Berlin 20/2024 v. 2.10.2024. Für problematisch hält sie insb. den enormen personellen und organisatorischen Aufwand für die Validierung. Zudem warnte sie erneut vor einer Entwertung der dualen Berufsausbildung. Die Verordnung wurde Anfang November im Bundesgesetzblatt verkündet.22 22 BGBl. 2024 I Nr. 346 v. 7.11.2024. Die endgültige Fassung enthält einige Änderungen gegenüber dem Entwurf.23 23 Dazu Nachr. aus Berlin 23/2024 v. 14.11.2024. Die BRAK wird sich intensiv mit der Umsetzung der Verordnung für den Referenzberuf Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte befassen. GELDWÄSCHEPRÄVENTION Geldwäscheprävention hat als Daueraufgabe der BRAK auch im Berichtszeitraum breiten Raum eingenommen. Sie hält dazu ein breites, laufend erweitertes Informationsangebot bereit.24 24 https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/geldwaeschepraevention/. Informationsmaterialien der BRAK Zur Auslegung und Anwendung der Pflichten von Anwältinnen und Anwälten nach dem GwG hat die Arbeitsgruppe zur Realisierung einer wirksamen anlassunabhängigen Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern (RAK-AG Geldwäscheaufsicht) in Zusammenarbeit mit dem BRAK-Ausschuss Geldwäscheprävention die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (AAH) umfassend überarbeitet und erweitert. Die 8. Auflage der AAH wurde Ende Juli veröffentlicht.25 25 S. Nachr. aus Berlin 16/2024 v. 7.8.2024. Um die für nach dem GwG verpflichteten Anwältinnen und Anwälten obligatorische Identitätsprüfung ihrer Mandanten und die Risikobewertung zu erleichtern, hat die BRAK außerdem gemeinsam mit der RAK-AG GeldAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5–6/2024 285
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