grüßt. Sie weist aber auf praktische Probleme der für Strafprozesse angedachten Einschränkungen hin.35 35 BRAK-Stn. Nr. 73/2024; dazu Nachr. aus Berlin 21/2024 v. 16.10.2024. Justizreform in Schleswig-Holstein Die BRAK sowie die Rechtsanwaltskammer SchleswigHolstein protestierte vehement gegen die vom Land Schleswig-Holstein überraschend bekanntgegebenen Pläne, mehrere Amtsgerichte zu schließen und die Arbeits- und Sozialgerichte auf einen einzigen Standort zu konzentrieren. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage des Landes. Die BRAK mahnte eindringlich, dass der Rechtsstaat in der Fläche präsent bleiben müsse.36 36 Presseerkl. Nr. 9/2024 v. 26.9.2024; dazu Nachr. aus Berlin 20/2024 v. 2.10.2024 sowie Nachr. aus Berlin 21/2024 v. 16.10.2024. Neben ihr protestierten auch Richterschaft, Justizbedienstete und Sozialverbände. Aufgrund der massiven Proteste kündigte Landesjustizministerin von der Decken inzwischen abgespeckte Reformpläne an. Danach sollen die Fachgerichte in der Fläche erhalten bleiben, aber dennoch bei Gebäuden und Personal eingespart werden.37 37 S. Nachr. aus Berlin 24/2024 v. 28.11.2024. STRAFRECHT UND STRAFPROZESS Die BRAK äußerte sich ferner zu einer Reihe straf- und strafprozessrechtlicher Fragen. Strafprozessrecht Die sog. Laienverteidigung will ein Ende Juli gestellter Gesetzesantrag des Bundesrats beschränken, um einen Missbrauch des Instruments durch Extremisten und Reichsbürger zu verhindern. Die BRAK hält das für sachgerecht, hinterfragt aber, ob das Instrument der Laienverteidigung überhaupt noch eine angemessene Verteidigung für Beschuldigte sicherstellen kann.38 38 BRAK-Stn.-Nr. 60/2024; dazu Nachr. aus Berlin 18/2024 v. 4.9.2024. Einen Referentenentwurf des BMJ, wonach die Anforderungen an Schöffinnen und Schöffen verschärft werden sollen, begrüßt die BRAK. Sie bewertet insb. die angedachte Anlehnung an die Grundsätze beim Bundeszentralregister positiv, kritisiert jedoch die geplante Umsetzung im Detail.39 39 BRAK-Stn.-Nr. 73/2024; dazu Nachr. aus Berlin 21/2024 v. 16.10.2024. Pläne des BMJ, eine 2019 geschaffene Regelung zu verlängern, die Telekommunikationsüberwachungen im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen ermöglicht, hält die BRAK für verfassungsrechtlich bedenklich. Sie warnt zudem vor einer schleichenden Entfristung der Regelung.40 40 BRAK-Stn.-Nr. 66/2024 und Nr. 67/2024; dazu Nachr. aus Berlin 19/2024 v. 19.9. 2024. Auslieferungsverfahren Vor dem Hintergrund des Falls Maja T., der im Sommer großes mediales Aufsehen erregt hatte, weil die deutsche Staatsangehörige trotz einer entgegenstehenden Eilentscheidung des BVerfG nach Ungarn ausgeliefert worden war, forderte die BRAK effektiven Rechtsschutz in Auslieferungsverfahren. In ihrer Stellungnahme skizziert sie die Rahmenbedingungen hierfür.41 41 BRAK-Stn.-Nr. 50/2024; zu den Hintergründen des Falls Maja T. s. Nachr. aus Berlin 15/2024 v. 24.7.2024 m.w.N. Sonstige Themen Weitere Stellungnahmen der BRAK in diesem Bereich betrafen Gesetzesvorhaben zum besseren strafrechtlichen Schutz von Ehrenamtlern und Rettungskräften,42 42 BRAK-Stn.-Nr. 55/2024; dazu Nachr. aus Berlin 16/2024 v. 7.8.2024. zum Konsumcannabisgesetz,43 43 BRAK-Stn.-Nr. 56/2024; dazu Nachr. aus Berlin 17/2024 v. 22.8.2024. zur Bekämpfung von Schwarzarbeit44 44 BRAK-Stn.-Nr. 74/2024; dazu Nachr. aus Berlin 21/2024 v. 16.10.2024. sowie zur Verbesserung von Haftentschädigungen für zu Unrecht inhaftierte Personen.45 45 BRAK-Stn.-Nr. 68/2024; dazu Nachr. aus Berlin 19/2024 v. 19.9.2024. WEITERE RECHTSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN Die BRAK brachte sich auch über diese Kernthemen hinaus in eine Reihe von Gesetzgebungsverfahren ein. Innerstaatliche Steuergestaltungen Im Vordergrund stand hierbei der Protest gegen die geplante Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, die aus Sicht der BRAK die anwaltliche Verschwiegenheit verletzen würde. Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat die Meldepflicht aus dem sog. Wachstumschancengesetz gestrichen hatte,46 46 Zur Kritik der BRAK hieran s. etwa Nachr. aus Berlin 25/2023 v. 14.12.2023 sowie Nitschke, BRAK-Mitt. 2024, 40 (44). tauchte die Meldepflicht im Sommer überraschend im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes wieder auf. Die BRAK kritisierte scharf, dass die zuvor gescheiterte Regelung wieder aufgegriffen wurde, ohne dass sich an der zugrundeliegenden Faktenlage etwas geändert hätte.47 47 Vizepräs.-Schreiben v. 29.7.2024 sowie BRAK-Stn.-Nr. 49/2024; dazu Nachr. aus Berlin 16/2024 v. 7.8.2024. Im Vorfeld der Bundesratssitzung am 27.9.2024 protestierte die BRAK zudem gemeinsam mit anderen Verbänden – u.a. Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Bankenverband, Deutscher Industrie- und Handelskammertag sowie weitere Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gegen den neuerlichen Anlauf.48 48 Gemeinsame Stn. der Verbände; dazu Nachr. aus Berlin 20/2024 v. 2.10.2024. Die Ausschüsse des Bundesrats lehnten die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ab.49 49 BR-Ausschussempfehlungen, BR-Drs. 373/1/24, 11. Bereits die bisherigen Meldungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hätten nur einen geringen Erkenntnisgewinn erbracht, die den erheblichen Aufwand nicht rechtfertigten. Zusätzliche Meldungen über weitgehend bereits bekannte Gestaltungen würden die Erledigung wichtiger Aufgaben der Verwaltung behindern. Im Plenum des Bundesrats am 27.9.2024 fand diese Empfehlung jedoch keine Mehrheit.50 50 Vgl. Plenarprot. zur 1047. Sitzung des Bundesrats v. 27.9.2024, TOP 35 (Nr. 11). Ob die Meldepflicht nach dem Bruch der Regierungskoalition noch im Bundestag verabschiedet werden wird, bleibt abzuwarten. Weitere Rechtsgebiete Daneben hat die BRAK sich mit Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren u.a. zu Formerleichterungen für AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5–6/2024 287
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