Drei Folgen des Podcasts wurden dabei live aufgezeichnet.66 66 Dazu Nachr. aus Berlin 22/2024 v. 30.10.2024. Zu Gast war die Körpersprache-Expertin und Schauspielerin Yvonne de Bark, die normalerweise DAX-Vorstände coacht und dem Publikum wichtige Tricks in Sachen nonverbale Kommunikation verriet. Ferner diskutierten der Präsident des thüringischen Landesverfassungsgerichts, Dr. Klaus von der Weiden, und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Jan Helge Kestel, darüber, ob unser Rechtsstaat angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen resilient genug ist. Und die forensische Psychiaterin Dr. Nahlah Saimeh gab fesselnde Einblicke in ihre gutachterliche Tätigkeit, in der sie sachlich und unparteiisch die Personen hinter zum Teil erschütternden Verbrechen zu analysieren hat. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., ASS. JUR. NADJA WIETOSKA, ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M. UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene von Juli bis Oktober 2024. EUGH ZU BERUFSGEHEIMNIS UND DAC-6 Am 29.7.2024 hat der EuGH in der Rs. C-623/22 ein weiteres Urteil1 1 EuGH, Urt. v. 29.7.2024 – Rs. C-623/22 – Belgian Association of Tax Lawyers u.a., BRAK-Mitt. 5-6/2024, 301 Ls. (in diesem Heft); dazu BRAK-News v. 14.8.2024. über DAC-6 Meldepflichten im Spannungsfeld zur anwaltlichen Verschwiegenheit gefällt. Er betonte darin die Bedeutung des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Mit der DAC-6-Richtlinie wurden Meldepflichten für potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen für Intermediäre eingeführt. Solche Intermediäre können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sein. Die Richtlinie sieht vor, dass diese von ihrer Meldepflicht befreit werden können, wenn sie gegen eine nach nationalem Recht bestehende Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen würden. Dann müssen sie jedoch andere Intermediäre bzw. den Steuerpflichtigen selbst über ihre Meldepflicht unterrichten. Bereits im Dezember 2022 hatte der EuGH in der Rs. C694/202 2 EuGH, Urt. v. 8.12.2022 – Rs. C-694/20 – Orde van Vlaamse Balies u.a., BRAKMitt. 2023, 40 Ls.; dazu BRAK-News v. 15.12.2022. die Bedeutung der anwaltlichen Verschwiegenheit im Zusammenspiel mit den DAC-6-Meldepflichten herausgestellt und entschieden, dass die Pflicht eines Rechtsanwalts, bei Befreiung von der Meldepflicht aufgrund seiner Stellung als Rechtsanwalt andere Intermediäre über deren Meldepflichten zu unterrichten, das Berufsgeheimnis verletze. Der Gerichtshof entschied nun, dass die Rechtsprechung aus dem Dezember 2022 nur für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Sinne der Richtlinie 98/5/ EG gelte und nicht für andere zur Vertretung vor Gericht ermächtigte Berufsangehörige. Dies sei auf den speziellen Schutz, welcher sich aus der singulären Stellung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten innerhalb der Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten sowie der ihnen übertragenen grundlegenden Aufgaben, welche von allen Mitgliedstaaten anerkannt würden, zurückzuführen. Dieser Schutz könne nicht auf andere freie Berufe ausgeweitet werden. Auch die BRAK hatte harsche Kritik an der deutschen Umsetzung der Richtlinie geäußert,3 3 S. u.a. BRAK-Positionspapier sowie gemeinsame Stn. von BRAK, BStBK und WPK (November 2019). diese folgt jedoch einem anderen Modell. JUSTIZIELLE AUS- UND FORTBILDUNG IM EU-RECHT Die BRAK hat sich, wie in den Vorjahren, an der Datenerfassung im Rahmen des seit 2011 jährlichen Berichts über die justizielle Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern auf dem Gebiet des EU-Rechts beteiligt. Anhand eines Fragebogens der Kommission hat sie die vom Deutschen Anwaltsinstitut erfassten Fortbildungen im EU-Recht gemeldet.4 4 Fragebogen zur europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung – Jahresbericht 2024. Im Vorjahr erfasste der Bericht die Aus- und Fortbildung im EU-Recht von knapp fünf Prozent der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Zielsetzung der Kommission ist es bis 2024 die Aus- und Fortbildung von 15 Prozent aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu erreichen. Im Jahr 2022 haben zehn Mitgliedstaaten dieses Ziel laut dem Bericht erreicht. Der Kommission ist jedoch bekannt, dass die Teilnahme an Fortbildungen privater Anbieter in einigen Mitgliedstaaten (so auch Deutschland) dazu führe, dass nur ein kleiner Teil der tatsächlich besuchten Fortbildungen abgebildet werden können. In Deutschland haben laut Daten vom DAI im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 158 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mehr an einer EU-bezogenen Fortbildungsmaßnahme in Präsenz teilgenommen und 325 AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5–6/2024 289
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