BRAK-Mitteilungen 5-6/2024

von Rechtsstreitigkeiten verwies die BRAK auf ihre ausführliche Stellungnahme9 9 BRAK-Stn.-Nr. 51/2021. aus dem August 2021. UMSETZUNG DES GEMEINSAMEN EUROPÄISCHEN ASYLSYSTEMS Die BRAK hat im Oktober 2024 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat für ein Gesetz „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems“ Stellung genommen.10 10 BRAK-Stn.-Nr. 80/2024. Die BRAK sieht in dem Vorschlag, die unentgeltliche Rechtsauskunft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) selbst vornehmen zu lassen, eine rechtswidrige Umsetzung der Verordnungen (EU) Nr. 2024/1351 und (EU) Nr. 2024/1348. Der Referentenentwurf gehe fälschlicherweise davon aus, dass „Rechtsauskunft“ gleichbedeutend sei mit Informationspflicht. Aus den Erwägungsgründen der letztgenannten Verordnung ergebe sich jedoch, dass dies nicht der Fall sei, sondern vielmehr „Rechtsauskunft“ als Rechtsberatung zu verstehen sei. Die BRAK legt weiterhin dar, dass Asylbehörde und „Rechtsberater“ gemäß den Verordnungen schon deshalb nicht dieselbe Person sein können, weil der Asylbehörde in den Verordnungen die Pflicht auferlegt wird, den Antragsteller über sein Recht auf unentgeltliche Rechtsauskunft zu informieren. Schließlich sieht die BRAK auch einen eklatanten Interessenkonflikt in der Rechtsberatung der Antragsteller durch das BAMF selbst und bemängelt, dass die Kriterien zur Sicherung der Qualität von Rechtshilfe nach den Leitlinien des Europarats für Rechtshilfe in Zivil- und Verwaltungsverfahren auf diese Weise nicht erfüllt werden. DEUTSCHSPRACHIGE PRÄSIDENTENKONFERENZ Am 27. und 28.10.2024 fand in Hamburg – organisiert durch die BRAK – die deutschsprachige Präsidentenkonferenz statt. Dabei handelt es sich um ein jährlich stattfindendes Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der deutschsprachigen nationalen Anwaltsverbände. Mit dabei waren neben BRAK und DAV die Anwaltschaften aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg sowie der Niederlande. Sinn und Zweck der Runde ist neben der Pflege der Beziehungen zu diesen für die BRAK aufgrund gemeinsamer (Rechts-)Traditionen besonders wichtigen Partnern der Austausch über aktuelle Themen. Dabei kann es sich um nationale Entwicklungen handeln, die vielleicht in der Zukunft auch für die Nachbarn relevant werden, oder Entwicklungen auf EUEbene, die alle (mit Blick auf die Schweiz ggf. in geringerem Ausmaß) betreffen. Auf der diesjährigen Tagesordnung standen neben Dauerthemen wie Digitalisierung, KI und Geldwäsche auch die in der Finalisierung befindliche Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs und aktuelle Bedrohungen für die Anwaltschaft bzw. einzelne Anwältinnen und Anwälte durch Extremisten. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA DENNINGER, LL.M., SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich von Juli bis Oktober 2024. EXPERTENGESPRÄCH ZUM THEMA STAATSHAFTUNG MIT DER CHINESISCHEN RECHTSARBEITSKOMMISSION Am 11.7.2024 empfing die BRAK eine Delegation der Rechtsarbeitskommission des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China. Der Besuch war Teil einer von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) Peking organisierten Studienreise zum Thema „Staatliche Haftung für Justizunrecht“. Hintergrund sind Pläne der chinesischen Regierung, das Staatshaftungsrecht zu überarbeiten. Das Gesetz umfasst sowohl die Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln als auch für rechtswidriges Justizhandeln. Für die BRAK sprach Prof. Dr. Michael Gubitz, Mitglied des BRAK-Ausschusses Strafprozessrecht, über das Thema „Haftung für Justizunrecht aus strafrechtlicher Sicht“. Die zuständige Referentin, Swetlana Schaworonkowa, stellte die BRAK als Interessenvertreterin der deutschen Rechtsanwaltschaft vor. HOSPITATION EINES JAPANISCHEN STAATSANWALTS Zwischen Japan und Deutschland findet jedes Jahr ein Juristenaustausch statt, in dessen Rahmen eine Person aus der japanischen Justiz für mehrere Monate zu einem bestimmten Thema in Deutschland hospitiert, und umgekehrt. Für dieses Jahr wurde das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg vom Bundesministerium der Justiz angesprochen, ob Berlin und Brandenburg die Hospitation für einen japanischen Staatsanwalt, Yusuke Shinohara, zum Forschungsthema „Die Gesetzgebung und Praxis der Einziehung von Taterträgen in Deutschland“ ermöglichen könnten. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5–6/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 292

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