BRAK-Mitteilungen 5-6/2024

Oceana Foundation und der Universität Cebu erfolgreich eine zweitägige Konferenz zum Schutz von Wäldern, den Rechten von Umweltaktivistinnen und -aktivisten und deren Zugang zum Recht in Asien. Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie binden große Mengen an Treibhausgasen und sind die lebenswichtigsten Ökosysteme des Planeten. Sie erhalten die biologische Vielfalt und bilden die Lebensgrundlage für unzählige indigene Gemeinschaften. Allerdings sind die Gesetze zum Schutz der Wälder und die Durchsetzung von Maßnahmen gegen illegale Abholzung in vielen Teilen der Welt nicht ausreichend entwickelt. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen brachte die Konferenz Expertinnen und Experten aus Asien und Deutschland zusammen, um zu diskutieren. Die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses für Verwaltungsrecht, Dr. Sigrid Wienhues, stellte die Regelungen in Deutschland und der EU vor und sprach über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Rechte von Aktivistinnen und Aktivisten. Im Vorfeld der Konferenz fand der 4. Internationale Moot Court zum Thema Umweltrecht an der Universität Cebu statt. Dr. Wienhues und die zuständige Referentin, Swetlana Schaworonkowa, engagierten sich im Rahmen dessen als Richterinnen. 68. JAHRESKONGRESS DER UIA IN PARIS Vom 29.10. bis 2.11.2024 fand der 68. Jahreskongress der Union Internationale des Avocats (UIA) in Paris, Frankreich, statt. An diesem nahmen für die BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke sowie Riad Khalil Hassanain teil. Neben dem Kongress wurde ein Empfang der deutschsprachigen Teilnehmer mit etwa 70 Gästen in der Deutschen Botschaft in Paris ausgerichtet. Eröffnet wurde dieser durch den Leiter der Rechts- und Konsularabteilung und Vertreter des Deutschen Botschafters, Michael Hoffmann, BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke, den Vizepräsidenten des DAV, Stefan von Raumer, sowie Prof. Dr. Volker Römermann als Präsident des Deutschen Nationalkomitees der UIA. CHINESISCHE DELEGATION ZUM THEMA GESETZGEBUNG UND BETEILIGUNG DER VERBÄNDE Am 31.10.2024 besuchte eine Delegation der Rechtsarbeitskommission des chinesischen Nationalen Volkskongresses die BRAK, um mehr über die Rolle von Verbänden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu erfahren. Die Rechtsarbeitskommission des Nationalen Volkskongresses ist eines der wichtigsten Entscheidungsgremien im Gesetzgebungsverfahren der Volksrepublik China. Die BRAK-Geschäftsführerinnen Julia von Seltmann und Dr. Veronika Denninger stellten die BRAK vor und erläuterten die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung der Rechtsanwaltschaft in Deutschland. Organisiert wurde der Besuch vom deutsch-chinesischen Programm Rechtskooperation der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. MOEL-TREFFEN IN DANZIG Vom 8. bis 10.11.2024 fand in Danzig das diesjährige Treffen der Präsidenten der mittel- und osteuropäischen Rechtsanwaltskammern statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Frankreich, Kroatien, Österreich, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn teilnahmen. Thema des Treffens war die Stärkung der Unabhängigkeit der Anwaltschaften in Europa und insb. die in Verhandlung befindliche Europäische Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs. Die BRAK wurde von Geschäftsführerin Dr. Veronika Denninger vertreten. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN SATZUNG DER SCHLICHTUNGSSTELLE DER RECHTSANWALTSCHAFT Die 167. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat in Chemnitz am 20.9.2024 die Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wie untenstehend abgedruckt beschlossen. Die neue Satzung der Schlichtungsstelle ist in geschlechtergerechter Sprache verfasst, enthält eine Streichung der ursprünglichen Streitwertgrenze von 50.000 Euro sowie einige Änderungen zur Klarstellung und zur Beschleunigung des Verfahrens. Satzung Die in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossenen Rechtsanwaltskammern haben in der Hauptversammlung am 9. Oktober 2009 nachstehende Satzung für die gemäß § 191f BRAO einzurichtende Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft beschlossen und zuletzt in der Hauptversammlung am 20. September 2024 geändert. § 1 Zuständigkeit und Besetzung 1. Die Schlichtungsstelle kann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem bestehenden oder beendeten Mandatsverhältnis angerufen werden, wenn die/ der beauftragte Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Eingangs des Schlichtungsantrages einer Rechtsanwaltskammer angehört. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BRAK-MITTEILUNGEN 5–6/2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 296

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