Abb. 3 befindlichen Befragten an, auch nach Beendigung der Ausbildung weiter als ReFa tätig sein zu wollen. Somit streben 55 % der aktuellen Azubis einen anderen beruflichen Werdegang an. Wenn man bedenkt, dass die Anwaltschaft insgesamt stark über den Fachkräftemangel klagt und immer wieder bestätigt wird, wie schwer ReFa-Stellen besetzt werden können, ist dies eine alarmierend hohe Quote. Hauptsächlich werden als Begründung für den Ausstieg aus dem ReFa-Beruf die geringe Bezahlung und fehlende Benefits genannt. Eine angestrebte berufliche Neuorientierung und der menschliche Umgang in den Kanzleien werden aber auch häufig als Beweggründe angegeben. Auch die ausgelernten ReFas geben mit einer großen Mehrheit an, dass die schlechte Vergütung gegen eine erneute Wahl des Berufs sprechen würde. III. FAZIT Somit ergibt sich insgesamt ein relativ klares Bild der Zufriedenheitsstrukturen in den Kanzleien. Insgesamt erscheint der Workload für alle Mitarbeitenden – egal ob Jurist und Juristin oder ReFa – relativ hoch und zumindest zeitweise belastend und stressig. Fristsetzungen, eine weitere Erhöhung der Arbeitsbelastung durch Krankheitsausfall etc. wird von der Anwaltschaft sowie von ReFas und Azubis als problematisch gesehen. Jedoch erscheinen Anwältinnen und Anwälte insgesamt zufriedener mit ihrer Berufswahl als ihre angestellten ReFas. Bei Letzteren ist neben dem Umgang in den Kanzleien vor allem die Bezahlung ein Thema. Wenn sich Kanzleien trotz angespannter Personalsituation zukunftsfähig aufstellen wollen, bleibt im Hinblick auf die Erkenntnisse der vorliegenden Untersuchung zu raten, für alle Mitarbeitenden auf eine grundlegende Flexibilität und zumindest einen gewissen Grad der Work-Life-Balance zu achten. Gerade bei Mitarbeitenden ohne Jurastudium sollte auch die Vergütung auf aktuellen Überlegungen basieren, da auch Kanzleien im gesamtwirtschaftlichen Kontext mit anderen Arbeitgebern, nicht zuletzt dem öffentlichen Dienst oder anderen Branchen, konkurrieren. Wenn die Gehälter hier in Kanzleien keinem Vergleich standhalten, ist davon auszugehen, dass die Suche nach Mitarbeitenden mit vermehrten Schwierigkeiten behaftet sein dürfte. Natürlich ist zuletzt auch ein guter menschlicher Umgang in jedem Arbeitsfeld positiv und wünschenswert, da auch dieser letztlich zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden beiträgt. AGGRESSION UND BEDROHUNG GEGEN ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTE – EIN EMPIRISCHER BLICK RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL.* * Die Autorin ist Rechtsanwältin in Karlsruhe, Geschäftsführerin der BRAK und Chefredakteurin von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin. Wegen ihrer beruflichen Tätigkeit werden Anwältinnen und Anwälte immer wieder belästigt, bedroht oder sogar physisch angegriffen. Prominent wurde zuletzt der Fall einer Dresdener Anwältin, die den Attentäter von Solingen ein Jahr zuvor in dessen Asylverfahren vertreten hatte. Initiiert durch den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) wurden in 18 europäischen Ländern parallele empirische Untersuchungen durchgeführt, um das Ausmaß und die Auswirkungen von BeNITSCHKE, AGGRESSION UND BEDROHUNG GEGEN ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTE – EIN EMPIRISCHER BLICK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2025 AUFSÄTZE 8
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0