BRAK-Mitteilungen 1/2025

Abb. 1: Fachgebiete Im Hinblick auf die fachliche Ausrichtung (vgl. Abb. 1) lässt sich dies nur bedingt sagen. Die Teilnehmenden wurden befragt nach dem oder den Rechtsgebieten, auf die sie sich spezialisiert haben bzw. die sie bevorzugt ausüben (Frage 2); dabei waren Mehrfachnennungen möglich. Die Antwortmöglichkeiten decken sich nicht vollständig mit den Fachanwaltschaften. Dies ist der europaweit abgestimmten Konzeption der Befragung geschuldet; zudem sollten auch Rechtsgebiete angegeben werden können, für die keine Fachanwaltschaft existiert. Am häufigsten wurden Zivilrecht (46,32 %), Arbeitsrecht (29,71 %), Familienrecht (23,02 %), Strafrecht (17,56 %) und Erbrecht (23,02 %) angegeben. Abgesehen von Zivilrecht, für das es keine Fachanwaltschaft gibt, entspricht dies auch den beliebtesten Fachanwaltschaften.11 11 S. hierzu Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2024. Migrationsrecht ist hingegen überproportional vertreten. In der Umfrage gaben gut 3 % der Teilnehmenden an, in diesem Gebiet tätig zu sein; bundesweit gibt es lediglich 251 Fachanwältinnen und -anwälte für Migrationsrecht, das entspricht ca. 0,15 % der Anwaltschaft.12 12 Die ausgeübten Rechtsgebiete von Anwältinnen und Anwälten werden nirgends vollständig und systematisch erfasst. Fachanwaltstitel geben nur einen Teil der auf dem jeweiligen Gebiet Spezialisierten wieder, sind jedoch vollständig bei den Rechtsanwaltskammern dokumentiert. Die überproportionale Beteiligung in diesem Gebiet deutet darauf hin, dass es hier besonders häufig zu Vorfällen kommt. Befragt nach der Dauer der Berufszugehörigkeit (Frage 5) gaben insgesamt rund 80 % der Teilnehmenden an, mindestens zehn Jahre als Anwältin oder Anwalt tätig zu sein. Lediglich 7,41 % gaben an, ein bis vier Jahre im Beruf zu sein und 2,36 % weniger als ein Jahr. Bedrohungen lassen sich also nicht mit geringer Berufserfahrung erklären, sondern betreffen auch und gerade erfahrene Kolleginnen und Kollegen. 3. WICHTIGSTE ERGEBNISSE Die Ergebnisse sowohl zu den erlebten Vorfällen als auch zum Umgang damit lassen insgesamt aufhorchen. a) ERLEBTE VORFÄLLE VON AGGRESSION Zunächst wurde danach gefragt (Frage 8), wie oft die Anwältinnen und Anwälte (oder ihre Familie bzw. Freunde) in den letzten zwei Jahren Aggressionen, bedrohBRAK-MITTEILUNGEN 1/2025 AUFSÄTZE 10

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