Knapp die Hälfte (insgesamt 48,59 %) misst dem erlebten Vorfall kein oder nur relativ geringes Gewicht (1-3 auf der Skala) zu. Insgesamt rund ein Drittel der Befragten (33,9 % bzw. jeweils 16,95 %) schätzte den erlebten Vorfall als eher schwer (4-5 auf der Skala) ein, 8,59 % als ernst und 8,93 % als sehr ernst (6 bzw. 7 auf der Skala). d) AUSWIRKUNGEN In Frage 18 sollten die Auswirkungen des erlebten Vorfalls angegeben werden; Mehrfachnennungen waren dabei möglich (vgl. Abb. 3). Ein großer Teil der Betroffenen (41,84 %) gab an, der Vorfall habe keine Auswirkungen für sie gehabt. Das korrespondiert damit, dass knapp die Hälfte den erlebten Vorfall wenig Gewicht beimisst (s. soeben c) gg)) und dass es sich in der Mehrzahl der Fälle „nur“ um verbale Aggression und nicht um Bedrohungen oder tätliche Angriffe handelte (s. oben c) aa)). Am häufigsten wurden Auswirkungen auf die anwaltliche Arbeit angegeben. Fast ein Drittel der Teilnehmenden (31,53 %) sahen ihre Arbeitszufriedenheit beeinträchtigt, 20,8 % gaben an, sie hätten ihr Verhalten bei der Arbeit geändert, 11,49 % berichteten von Auswirkungen auf ihre Leistung bei der Arbeit. Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit gab ein Fünftel der Teilnehmenden (20,39 %) an. Weitere 4,24 % berichteten von Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit. Das entspricht fast exakt dem Anteil der berichteten Fälle physischer Gewalt (s. oben c) aa)), die in der betreffenden Frage allerdings auch Abb. 4: Gründe für Schweigen über den Vorfall physische Gewalt gegen Sachen umfassen. Von materiellen Auswirkungen wie z.B. Sachbeschädigung berichtete ein etwa gleich großer Anteil der Teilnehmenden (4,12%). Schließlich gaben 13,14 % an, der Vorfall habe ihr Verhalten im Privatleben beeinflusst. 8,6 % berichteten von Auswirkungen auf ihre Nutzung der sozialen Medien. Diese sind in fast 19 % der Fälle der Kanal, über den das aggressive oder bedrohende Verhalten geäußert wurde (s. oben c) cc)); der weitaus größere Teil der Vorfälle ereignet sich jedoch über direkte persönliche Kommunikationskanäle. Dass deutlich weniger Vorfälle dazu führen, das eigene Nutzungsverhalten anzupassen, passt dazu, dass den Vorfällen von etwa der Hälfte der Betroffenen eher geringes Gewicht beigemessen wird (s. oben c) gg)). e) UMGANG MIT KONKRETEN VORFÄLLEN Die beiden folgenden Fragen (Fragen 19 und 20) zielen auf den Umgang von betroffenen Anwältinnen und Anwälten mit Vorfällen von Aggression, Bedrohung oder Belästigung. Dabei waren jeweils Mehrfachnennungen möglich. aa) KEINE KOMMUNIKATION ODER MELDUNG Knapp ein Drittel der Teilnehmenden (29,92 %) gab in Frage 19 an, nicht über den erlebten Vorfall gesprochen und ihn auch nicht gemeldet zu haben. Die Gründe, die hierfür angegeben wurden (Frage 20; vgl. Abb. 4), reflektieren einerseits, dass die erlebten Vorfälle von vielen als nicht oder wenig gravierend empAUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 1/2025 13
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