BRAK-Mitteilungen 1/2025

worden waren. Sie verweist zudem erneut auf das vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.6 6 BRAK-Stn.-Nr. 86/2024; dazu Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1.2025. Ob die Behördenaktenübermittlungsverordnung noch in der verbleibenden Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat bestätigt wird, ist unsicher. SATZUNGSVERSAMMLUNG In der dritten Sitzung ihrer 8. Legislaturperiode hat die Satzungsversammlung am 25.11.2024 Regelungen zum Ausscheiden einer Partnerin oder eines Partners aus einer Berufsausübungsgesellschaft beschlossen.7 7 S. im Detail Nachr. aus Berlin 24/2024 v. 28.11.2024. Der neue § 32 BORA soll als dispositive „Gebrauchsanweisung“ die wichtigsten und häufigsten Streitpunkte beim Ausscheiden aus einer Sozietät oder bei deren Auflösung adressieren. Die Regelungen sollen ferner beim Ausscheiden von Scheingesellschaftern sowie größtenteils auch von angestellten Anwältinnen und Anwälten gelten. Beschlossen wurden außerdem redaktionelle Änderungen in §§ 26 und 35 BORA und § 26 FAO, die die sprachliche Fassung sowie das Inkrafttreten von Änderungen der FAO betreffen. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst noch ausgefertigt und sodann vom BMJ geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten diese Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung auf der Website der BRAK folgt. Die Satzungsversammlung diskutierte außerdem über eine grundlegende Reform der Fachanwaltschaften sowie Änderungen ihrer Geschäftsordnung; die Neufassung tritt am 1.4.2025 in Kraft.8 8 Beschl. v. 25.11.2024 zur Geschäftsordnung der Satzungsversammlung (veröff. am 24.1.2025). Ferner berichteten auch die übrigen Fachausschüsse über ihre anstehenden Projekte. BEDROHUNG VON ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTEN Die Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten bildete eines der Kernthemen des Berichtszeitraums. Es war nicht nur Gegenstand der von der BRAK gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover veranstalteten Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 8.11.2024,9 9 S. dazu unten unter „Veranstaltungen“. sondern beschäftigte die BRAK auch darüber hinaus. Europaweite Studie des CCBE Zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2024 veröffentlichte der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) einen Übersichtsbericht zu Belästigungen, Bedrohungen und Aggression gegen Anwältinnen und Anwälte im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Dieser fasst die Ergebnisse von parallelen Befragungen in insgesamt 18 Mitgliedstaaten des CCBE zusammen. Danach haben über die Hälfte der Anwältinnen und Anwälte in den letzten zwei Jahren mindestens einmal Bedrohungen und Aggression erlebt, gut ein Achtel von ihnen sogar körperliche Gewalt. Für einen signifikanten Teil von ihnen hat das Auswirkungen auf die Berufszufriedenheit und Gesundheit.10 10 CCBE-Übersichtsbericht; s. dazu Nachr. aus Berlin 25/2024 v. 12.12.2024. In Deutschland führte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die entsprechende Untersuchung im März und April dieses Jahres durch. Hier fielen die Ergebnisse zwar etwas weniger negativ aus als im Durchschnitt der teilnehmenden Länder, sie sind dennoch alarmierend.11 11 S. die ausführliche Darstellung und Analyse der Ergebnisse bei Nitschke, BRAKMitt. 2025, 8 (in diesem Heft). Inhaftierte russische Oppositions-Anwälte Gegen drei Anwälte des verstorbenen Kreml-Kritikers Alexey Nawalny läuft ein Strafverfahren der russischen Justiz wegen angeblicher Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung. Ihnen drohen hohe Haftstrafen. Die BRAK hat – wie schon zuvor gegen die Inhaftierung12 12 S. dazu Nachr. aus Berlin 23/2023 v. 15.11.2023. – gegen das Strafverfahren protestiert, das weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, und fordert die Freilassung der Anwälte.13 13 Presseerkl. Nr. 15/2024; dazu Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1.2025. Sie protestierte ferner gegen deren Ende Januar erfolgte Verurteilung zu hohen Haftstrafen.14 14 Vgl. Nachr. aus Berlin 2/2025 v. 22.1.2025. Bedrohung einer Dresdener Anwältin Die BILD hatte im Sommer 2024 identifizierend und in hetzerischer Weise über die Anwältin berichtet, die den Attentäter von Solingen zuvor in dessen Asylverfahren vertreten hatte. Sie wurde daraufhin massiv bedroht – u.a. demonstrierten Rechtsextreme vor ihrer Kanzlei – und benötigt seitdem Polizeischutz. Hierüber hatte die BRAK wiederholt berichtet und die Art der Darstellung entschieden kritisiert.15 15 S. Presseerkl. Nr. 6/2024; dazu Nachr. aus Berlin 18/2024 v. 4.9.2024 Der Presserat rügte nunmehr die identifizierende Berichterstattung durch BILD.16 16 S. Mitteilung des Presserats v. 6.12.2024; dazu Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1. 2025 sowie Podcast-Episode mit BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann. ANWALTSCHAFT UND RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Warnungen vor Fake-Kanzleien Wie bereits zuvor17 17 Nachr. aus Berlin 16/2024 v. 7.8.2024; Nachr. aus Berlin 21/2024 v. 16.10.2024; Nachr. aus Berlin 22/2024 v. 30.10.2024. hatte die BRAK im Berichtszeitraum erneut Anlass, vor Betrugsmaschen vermeintlicher Kanzleien zu warnen.18 18 Nachr. aus Berlin 24/2024 v. 28.11.2024. In allen Fällen wurde mit täuschend echten vorgeblichen Kanzleiwebseiten gearbeitet, teils unter Missbrauch der Identitäten tatsächlich existierender Anwältinnen und Anwälte. Meist wurde dabei vorgebliche Insolvenzware zum Verkauf angeboten, in einem Fall wurden datenschutzrechtliche AbAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2025 33

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