mahnungen ausgesprochen. Die BRAK rät Betroffenen, die Kontaktdaten der vorgeblichen Anwältinnen und Anwälte sorgfältig mit den im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu vergleichen und im Zweifel über dort angegebene Telefonnummern oder das beA zu kommunizieren. Mindest-Ausbildungsvergütung Die BRAK hat darüber berichtet, dass sich die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende zum 1.1. 2025 erhöht hat.19 19 Nachr. aus Berlin 24/2024 v. 28.11.2024. Dies gilt auch für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. In dem Zusammenhang hat die BRAK auf die deutlich höheren Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern hingewiesen,20 20 Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2024. die vor dem Hintergrund des sich verstärkenden Fachkräftemangels und sinkender Auszubildendenzahlen erlassen wurden. PRÄVENTION VON GELDWÄSCHE UND STEUERHINTERZIEHUNG Sammelanderkonten Die sog. Common Reporting Standards (CRS) verpflichten Banken, zur Prävention von Steuerhinterziehung bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssten sie eigentlich auch anwaltliche Sammelanderkonten als meldepflichtig behandeln. Bis Ende 2024 galt ein Nichtbeanstandungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), nach dem das Bundeszentralamt für Steuern es nicht sanktionieren konnte, wenn Banken anwaltliche Sammelanderkonten nicht als CRS-meldepflichtig behandelten. Bis dahin wollten das BMF und das Bundesjustizministerium (BMJ) eine dauerhafte gesetzliche Lösung für anwaltliche Sammelanderkonten finden. Dafür gab es zwar einen Anlauf im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. Dieser hätte jedoch anlasslose Kontrollen von Kanzleien durch die Rechtsanwaltskammern vorgesehen und wurde deshalb aus der Anwaltschaft vehement kritisiert. Weil der Bruch der Ampelkoalition nicht zu Lasten der Anwaltschaft gehen darf, trat die BRAK in intensive Gespräche mit dem BMF, dem BMJ und den Regierungsfraktionen. Als Ergebnis beschloss das BMF eine letztmalige Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses um ein Jahr bis zum 31.12.2025.21 21 S. Nachr. aus Berlin 25/2024 v. 12.12.2024. Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen Die Einführung einer Mitteilungspflicht für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen, die von rechtlichen und steuerlichen Beraterinnen und Beratern zur Eindämmung von Steuerhinterziehung zu erfüllen sein soll, ist seit Langem umstritten. Zuletzt scheiterte sie 2024 im Rahmen des Wachtstumschancengesetzes. Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes enthielt neben Steuerentlastungen für Familien erneut eine derartige Mitteilungspflicht. Dies sorgte für scharfe Kritik von den Spitzenverbänden der rechts- und steuerberatenden Berufe; sie protestierten in einer gemeinsamen Erklärung mit zahlreichen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Aufgrund der Dringlichkeit der Lage forderten BRAK und Bundessteuerberaterkammer (BStBK) nach dem Bruch der Regierungskoalition nochmals in einer gemeinsamen Erklärung die Streichung der Mitteilungspflicht aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz und den dauerhaften Verzicht auf die Einführung einer solchen Pflicht22 22 Gemeinsame Stn. von BRAK und BStBK; dazu Nachr. aus Berlin 25/2024 v. 12.12. 2024. – mit Erfolg: Der Finanzausschuss des Bundestages strich am 18.12. 2024 die geplante Mitteilungspflicht aus dem Gesetzentwurf. Der Bundestag beschloss das Steuerfortentwicklungsgesetz am 19.12.2024 ohne die entsprechenden Änderungen in der AO; der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 20.12.2024 zu. Das Gesetz wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.23 23 BGBl. 2024 I Nr. 449 v. 30.12.2024; zum parlamentarischen Verfahren s. Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1.2025. Dokumentation von Geldwäschepräventionspflichten Damit Anwältinnen und Anwälte in den Fällen, in denen sie nach § 2 I Nr. 10 GwG Verpflichtete sind, die dann erforderliche Identitätsprüfung ihrer Mandanten, der für diese auftretenden Personen und der wirtschaftlich Berechtigten einfacher dokumentieren können, hat die Arbeitsgemeinschaft der regionalen Rechtsanwaltskammern zum GwG bei der BRAK Muster-Dokumentationsbögen entwickelt. Auch für die erforderliche Risikobewertung der einzelnen Mandate nach § 10 II GwG wurde ein Muster entwickelt. Die Muster sollen eine Orientierungshilfe für die von Anwältinnen und Anwälten geforderten Prüfungen und Dokumentationen bieten. Sie sind auf der Website der BRAK veröffentlicht.24 24 https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/geldwaeschepraevention/; s. außerdem BRAK-News v. 1.11.2024. BERUFSRECHT Anwaltliches Gebührenrecht Für die seit Langem anstehende Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung liegt seit dem Sommer ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor; da sich das bisherige Bundeskabinett nicht einigen konnte, waren seitdem jedoch keine Fortschritte zu verzeichnen. Am 11.12.2024 beschloss das Bundeskabinett überraschend den Gesetzentwurf für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Form einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, um den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen; dies geht auf die Initiative von Interims-Bundesjustizminister Volker Wissing zurück. Inhaltlich entspricht der Entwurf im Wesentlichen dem früheren Referentenentwurf, nach dem Wertgebühren BRAK-MITTEILUNGEN 1/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 34
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