BRAK-Mitteilungen 1/2025

tige Gremien des Europarats. Ein Textentwurf wurde nun erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die seit April 2022 im Europarat erarbeitete Konvention steht kurz vor ihrer Finalisierung. Die BRAK hatte sich gemeinsam mit dem DAV in zahlreichen Verhandlungsrunden intensiv engagiert und die Diskussionen gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) an vielen Stellen vorangetrieben. Nun wird die Konvention nach dem Inkrafttreten in den Vertragsstaaten Kernwerte der Anwaltschaft absichern. Insbesondere soll die anwaltliche Unabhängigkeit samt der Selbstverwaltung gewährleistet sowie der Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt. Zuletzt signalisierten wichtige Gremien des Europarats Zustimmung zum Konventionstext. So stimmte am 19.11. 2024 der Ausschuss für juristische Zusammenarbeit (CDCJ) dem Text zu und auch in der Parlamentarischen Versammlung (PACE) wurde der Text am 30.1.2025 angenommen. Der Text der Konvention wurde samt erläuterndem Bericht inzwischen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nun muss vor allem noch das Ministerkomitee des Europarats final zustimmen. Dies soll nach derzeitigen Informationen am 26.2.2025 in Luxemburg geschehen. Die feierliche Unterzeichnung durch Staatenvertreter soll dann voraussichtlich am 13.5.2025 erfolgen. Sodann muss der Text noch von den Unterzeichnerstaaten ratifiziert werden. Drei Monate nach Erreichen des Quorums von nach gegenwärtigem Stand acht Ratifikationen wird das internationale Abkommen in Kraft treten. Die Konvention steht dabei im Grundsatz nicht nur den Staaten des Europarats, sondern allen Staaten weltweit offen. Auch die EU kann beitreten. Die BRAK wird sich weiterhin gemeinsam mit ihren europäischen Partnern intensiv dafür einsetzen, dass die Konvention von möglichst vielen Staaten unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA DENNINGER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich von November und Dezember 2024. IRZ-VERANSTALTUNG ZU ALTERNATIVEN STRAFEN INTUNIS Am 5. und 6.11.2024 fand in Tunis eine Veranstaltung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) zu alternativen Strafen statt. Riad Khalil Hassanain nahm für die BRAK hieran teil und referierte zu Geldstrafen, Alternativen zu Freiheitsstrafen sowie Aufschub der Vollstreckung und Bewährung. An der Veranstaltung nahmen 80 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Tunesien teil. Die Veranstaltung wurde deutsch-arabisch verdolmetscht und von der IRZ finanziert. IRZ-VERANSTALTUNG ZUR ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG IN TUNIS Am 7. und 8.11.2024 fand ebenfalls in Tunis eine Veranstaltung der IRZ zur alternativen Streitbeilegung statt. Auch an dieser nahm Riad Khalil Hassanain für die BRAK teil. Die Veranstaltung wurde von 60 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Tunesien besucht. Die Veranstaltung wurde deutsch-arabisch verdolmetscht und ebenfalls von der IRZ finanziert. MOEL-TREFFEN IN DANZIG Vom 8. bis 10.11.2024 fand in Danzig das diesjährige Treffen der Präsidenten der mittel- und osteuropäischen Rechtsanwaltskammern statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Frankreich, Kroatien, Österreich, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn teilnahmen. Thema des Treffens war die Stärkung der Unabhängigkeit der Anwaltschaften in Europa und insb. die in Verhandlung befindliche Europäische Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs. Die BRAK wurde durch Dr. Veronika Denninger vertreten. IM GESPRÄCH MIT DER RECHTSANWALTSKAMMER LAOS – FRAUEN IM RECHTSANWALTSBERUF Am 20.11.2024 organisierte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein Expertengespräch zum Thema „Frauen im Rechtsanwaltsberuf“ mit der Vizepräsidentin der Anwaltskammer Laos, Lamngeun Khatsavang, und der Vizepräsidentin der BRAK, Sabine Fuhrmann. Das Gespräch fand anlässlich der Konferenz zum Thema „Feminist Perspectives on Development and Democracy“ in Berlin statt, an der die laotische Anwaltskammer teilnahm. Sabine Fuhrmann hielt einen Vortrag zum Thema „Frauen in der Rechtsanwaltschaft“, in dem sie zunächst die historische Entwicklung aufzeigte. Anschließend ging sie auf aktuelle Themen wie Gender Pay Gap und Vorurteile unter Kolleginnen und Kollegen sowie der Mandantschaft ein. Anhand von verschiedenen Statistiken und Studien erläuterte sie die Tätigkeitsfelder von Anwältinnen und sprach mit Lamngeun Khatsavang über die demographische Entwicklung in der deutschen Anwaltschaft. BRAK-MITTEILUNGEN 1/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 38

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0