BRAK-Mitteilungen 1/2025

Jeder Anwalt macht Fehler aber kaum einer spricht Das wollen wir In verschiedenen stellen jeweils sechs erfahrene Praktiker fachliche Fehler vor, die sie im Laufe ihrer Karriere gemacht haben, und wie man es besser Dienstag, 29. April 2025, 14:00 bis 18:30 Uhr ! " # $ ADVANT Beiten ! " Eine # $ wird nicht erhoben; ein freiwilliger Kostenbeitrag die Arbeit des Deutschen Nationalkomitees der UIA ist willkommen und der % nach in das Ermessen der Teilnehmer gestellt. Es gibt eine Gelegenheit zur Barzahlung oder Einzahlung in den PayPal-Pool (paypal.com/pool/9c1BfNUPkG). Anmeldungen bitte per E-Mail an schoeppenthau@brak.de # $ $ (z.B. & ' Internationales Wirtschaftsrecht) werden erteilt. %& '' ( ) * ) + , - , . / ( $ ) * $ $ +, - - ' % # * Riad Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer ( $ $ - ' " Christine Martin, Deutscher AnwaltVerein e.V. Julia Scheidt "$ $ . " ' . $ . Referenten: 14:15 Dr. Dominik Herzog /0.1* #1,* - ' " Mandantenkommunikation den Anwalt das Mandat kostet 14:45 Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges, LL.M. MBA, Duale % 2 34 !" # 15:15 + 0 %1 15:30 Dr. Jochen Bernhard " 5 ) $ " 2 6 Partnerschaft Stuttgart $ " % & ' ( ) * vermeiden 16:00 Dr. Michael Brauch 2- +7% 7 8 9 7 $ " Die Verteidigung gegen den Vorwurf von Anwaltsfehlern im Haftungsprozess 16:30 + 0 %1 16:45 Dr. Georg Anders %1+ 1* 0 ' " Kreuzzug 17:15 Dr. Alexander Mittmann, LL.M. (London) D.E.A. (Paris), Mittmann Law, Hamburg Gerade nochmal gutgegangen: Fehler im Internationalen Erbrecht 17:45 + 0 %1 18:00 SPECIAL: Prof. Dr. Heiko Jonny Maniero, LL.B., LL.M. Mult., M.L.E. Cyber Security in der Anwaltskanzlei 18:30 . $ ! ) ! + , - , . / Veranstalter: Deutsches Nationalkomitee der UIA Organisationskomitee: + $ 2 $ ' " Riad Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin ) : $ : $ 2 ; % ) " $ : $ .$6 8 $ $ ( $< , $ 0 ' 7 $ $ +, " 2 6 7 $ $ " $ $ ) ' < $ 2 $ ) 7 $ 8 = 2 ; % ( ) 2 - $ 2 & >" $ ( ) . - ( $ ) * $ $ +, - - ' % " $ 4 ). *# 2 $ " v. 15.12.2023 – AnwZ (Brfg) 10/23). Im Hinblick auf die erst nach dem Urteil des AGH Nordrhein-Westfalen v. 21.4.2023 ergangene Entscheidung des BGH v. 15.12. 2023 ist die Rechtsfrage geklärt. Die Entscheidung des BGH ist zwar zu § 55d VwGO i.V.m. § 112c I 1 BRAO ergangen, die Rechtsfrage, ob § 37 BRAO die Anwendung des § 55d VwGO ausschließt, stellte sich jedoch gleichermaßen. HINWEISE DER REDAKTION: Zu wiederholten anwaltsgerichtlichen Maßnahmen bei unterlassener passiver Nutzung des beA vgl. Kahlert, BRAK-Mitt. 2024, 139. BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BRAK-MITTEILUNGEN 1/2025 85

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